Todesfall

                                           Todesfall

Benachrichtigung

Arzt Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter.
Pfarrer sofort benachrichtigen.
Bestattungsinstitut kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten.
Gemeinde wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen.
Vorbereitung für die Bestattung
Zivilstandsamt benachrichtigen, Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen.
Beerdigungsbewilligung des Zivilstandamtes dem Pfarrer abgeben.
Beerdigungstermin mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen.
Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen.
Angehörige und Freunde benachrichtigen.
Todesanzeige aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen.
Sarg und Kreuz bestellen.- Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden.
Totengewand bereitstellen.
Kränze und Blumen bestellen.- Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden.
Eventuell Vereine benachrichtigen.- Verbände, Vereinigungen, (letzter) Arbeitgeber, Schule
Kirchenchor orientieren.
Zusätzliche Priester müssen persönlich eingeladen werden.
Weitere Vorkehrungen
Sargträger bestimmen.- Ein Kreuzträger und ein Sargbouqetteträger bestimmen.
Messvorbereitung, beim Pfarrer Lebenslauf abgeben, mit dem Pfarrer die Beerdigungsmesse besprechen
Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit festlegen.
Beerdigungsmahl:Kontakt zu Edith Clemenz aufnehmen (079 720 47 66), bei Abwesenheit zu Elisabeth Winter (079 791 41 80).Mit den Wirten Kontakt aufnehmen wegen Apéro.
Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden.
Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse,Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär-oder Zivilschutzstellen benachrichtigen.

(Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen.)

Danksagung und Andenken in der Zeitung nach der Beerdigung.Danksagung und Nachruf, evtl. Totenbildchen.
Grabschmuck-Grabmäler-Grabgebühren
Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmahl dem Friedhofreglement entsprechen. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglementes festgelegt.
BemerkungenDie Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Be-stattungsunternehmen anvertraut werden.
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