Todesfall
Benachrichtigung |
Arzt Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter. |
Pfarrer sofort benachrichtigen. |
Bestattungsinstitut kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten. |
Gemeinde wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen. |
Vorbereitung für die Bestattung |
Zivilstandsamt benachrichtigen, Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen. |
Beerdigungsbewilligung des Zivilstandamtes dem Pfarrer abgeben. |
Beerdigungstermin mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen. |
Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen. |
Angehörige und Freunde benachrichtigen. |
Todesanzeige aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen. |
Sarg und Kreuz bestellen.- Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
Totengewand bereitstellen. |
Kränze und Blumen bestellen.- Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden. |
Eventuell Vereine benachrichtigen.- Verbände, Vereinigungen, (letzter) Arbeitgeber, Schule |
Kirchenchor orientieren. |
Zusätzliche Priester müssen persönlich eingeladen werden. |
Weitere Vorkehrungen |
Sargträger bestimmen.- Ein Kreuzträger und ein Sargbouqetteträger bestimmen. |
Messvorbereitung, beim Pfarrer Lebenslauf abgeben, mit dem Pfarrer die Beerdigungsmesse besprechen Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit festlegen. |
Beerdigungsmahl:Kontakt zu Edith Clemenz aufnehmen (079 720 47 66), bei Abwesenheit zu Elisabeth Winter (079 791 41 80).Mit den Wirten Kontakt aufnehmen wegen Apéro. |
Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden. |
Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse,Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär-oder Zivilschutzstellen benachrichtigen.
(Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen.) |
Danksagung und Andenken in der Zeitung nach der Beerdigung.Danksagung und Nachruf, evtl. Totenbildchen. |
Grabschmuck-Grabmäler-Grabgebühren |
Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmahl dem Friedhofreglement entsprechen. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglementes festgelegt. |
BemerkungenDie Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Be-stattungsunternehmen anvertraut werden. |